Kontakt / Impressum:
TENNISCLUB HUBERTUS
Groß Grönau e.V.
Am Torfmoor 20
23627 Groß Grönau
hallenbuchung@tc-hubertus.de
1. Vorsitzender
Thomas Jedtberg
Bildnachweise:
stock.adobe.de: produkcijastudio, CraigRobertHussey, 33ft
Hallen- und Platzordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Tennishalle des TCH Groß Grönau e.V.
1. Allgemeines
Inhaber und Betreiber der Tennishalle und der dazugehörigen Räumlichkeiten ist der Tennisclub Hubertus Groß Grönau e.V. Am Torfmoor 20, 23627 Groß Grönau, nachfolgend „Betreiber“ genannt. Jeder Nutzer der Tennishalle und der dazugehörigen Einrichtungen erklärt sich mit der Geltung dieser Hallen-und Platzordnung einverstanden und erkennt diese verbindlich an.
Der Zugang zur Tennishalle ist täglich über einen Zugangscode von 7.30 Uhr bis 22 Uhr möglich. Die Tennishalle schließt um 22.30 Uhr, bis dahin müssen alle Nutzer die Räumlichkeiten verlassen haben.
Im gesamten Bereich der Tennishalle und den angrenzenden Räumlichkeiten gilt Rauchverbot!
Die Nutzung der Tennishalle und deren Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung, insbesondere nicht für Verlust, Beschädigung und Zerstörung mitgebrachter Wertsachen, Kleidung und sonstiger Gegenstände.
Die Haftung des Betreibers für Schäden, die auf schuldhafte Pflichtverletzung des Betreibers, seiner Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Verursachte Schäden sind dem Betreiber, d.h. den Vorstandsmitgliedern oder dem Hallenwart, unverzüglich mitzuteilen. Der Verursacher haftet gegenüber dem Betreiber in vollen Umfang.
Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter („Recht am eigenen Bild“) zu beachten. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers gestattet.
Die Halle und die Räume des Nebengebäudes sind videoüberwacht !
2. Tennisplätze
Die Hallenplätze sind stets mit Sportkleidung, mit sauberen und geeigneten Tennisschuhen zu betreten. Die Hallentennisschuhe müssen für Teppich geeignet sein, müssen eine glatte und helle Sohle haben . Für Beschädigungen des Bodenbelags, die durch das Tragen ungeeigneter Schuhe entstehen, haftet der Spieler bzw. Mieter ohne Einschränkung.
Um einen reibungslosen Spielverlauf sicherzustellen, soll der Platz nicht früher als 5 Minuten vor Beginn der Spielstunde betreten werden. Eine Spieleinheit beträgt 60 Minuten.
Mitgebrachte Getränke sind am Spielfeldrand sicher in einer Sporttasche zu verwahren. Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Platz ist untersagt !
Der Platz ist mit Ablauf der gebuchten Zeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Eine zeitliche Überschreitung ist nicht zulässig. Das Licht auf den Hallenplätzen schaltet sich nach Ablauf der gebuchten Zeit automatisch ab, sofern der Platz nicht im Anschluss gemietet ist.
Buchung der Hallenplätze: die Tennisplätze sollen grundsätzlich im Abonnement gebucht werden. Jeder Abonnent erhält vor Saisonbeginn einen Zugangscode für das Türschloss, mit dem der Zugang zur Halle 15 min vor der gebuchten Spielzeit gewährleitet ist. Für das Abonnement ist vor Saisonbeginn der komplette Mietpreis zu entrichten. Eine Stornierung eines Abonnements, auch von einzelnen Stunden ist nicht möglich.
Die Buchung von Einzelstunden soll online erfolgen über das Buchungssystem auf der Homepage www.tc-hubertus.de . Vor der ersten Buchung ist einmalig eine Registrierung der Kontaktdaten erforderlich. Nach erfolgter Platzbuchung erhält der Spieler per e-mail einen Zugangscode, mit dem Zugang zur Tennishalle frühestens 15 min vor dem gebuchten Spielbeginn möglich ist. Eine Stornierung der Einzelplatzbuchung ist bis 24 Stunden vor dem gebuchten Termin möglich. Zu spät begonnene oder nicht in Anspruch genommene Stunden gehen zu Lasten des Spielers.
Der Betreiber behält sich das Recht vor in Ausnahmefällen, z. B. bei Austragung eines Turniers, notwendigen Reparaturen, den Platz in Anspruch zu nehmen und bereits gebuchte Stunden zu verlegen oder zu erstatten.
Die Zahlung der Hallenmiete erfolgt auf Rechnung oder durch Vorauszahlung, d.h. Einzahlung eines Guthabenbetrags, der anschließend abgespielt werden kann.
Der Vorstand des TCH Groß Grönau Stand: 01.10.2019