Der Bundesrat hat heute Nachmittag (11.12.2020) die ab Mitternacht gültigen neuen Verordnungen bekanntgegeben. Für den Tennissport heisst dies, dass – wenn ein Kanton keine strengeren Massnahmen vorschreibt – neu nur bis 19.00 Uhr gespielt werden kann und am Sonntag aufgrund der geschlossenen Anlagen nicht gespielt wird.
Betriebe müssen zwischen 19.00 und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar geschlossen bleiben.
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