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Aktuelles

Ab 04.12.21 2G plus

Gemäß der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes RLP (29. CoBeLVO) gilt für die Benutzung von Sportstätten im Innenbereich (also auch in unserer Tennishalle) ab sofort die 2G plus Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen eintreten dürfen, die genesen bzw. geimpft UND getestet sind. Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die eine 3. Booster-Impfung haben. Es sind beim Aufenthalt in der Halle die entsprechenden Nachweise bereitzuhalten.

Es gilt beim Betreten und Verlassen der Halle (nicht aber während des Spielbetriebs) eine Maskenpflicht.

Wir sind zudem verpflichtet eine Kontaktnachverfolgung einzurichten. Dies kann durch Nutzung der Luca-App oder in Papierform (Formular ausfüllen und in den Briefkasten einwerfen) passieren.

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