Für den Zutritt zu unserer Tennishalle gilt die 2G+-Regel. Von der Testpflicht ausgenommen sind:
- Schülerinnen und Schüler über 6 und unter 18 Jahren.
- geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
- geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
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