Aktuelles

2G-Plus Regel in unserer Tennishalle

Neu ist die 2G-Plus Regelung für gedeckte Sportanlagen.
Demnach dürfen in unserer Tennishalle nur noch Personen mit vollständigem Impfschutz oder Genesenen-Nachweis Tennis spielen.
Bedeutet: geimpfte und genesene Personen mit (dritter) Auffrischungsimpfung, falls die 3. Impfung noch nicht stattgefunden hat, muss derjenige immer mit einem tagesaktuellen Antigen-Test die Halle betreten.
Für diese Regelung ist der gebuchte Spieler Verantwortlich. Wenn eine Überprüfung stattfindet, übernimmt dieser die ganze Verantwortung.

Unsere Tennishalle ist für Gäste gesperrt.
Keinen Zutritt auch im Aufenthaltsraum

Seit, den 14. Januar, gelten neue Regelungen für den Sportbetrieb in Hessen. Auf der Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die hessische Landesregierung die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) bereits vorzeitig überarbeitet.
Die wichtigste Änderung im Sport: Für Erwachsene gilt künftig die 2G-Plus Regelung in gedeckten Sportstätten. Tennis in der Halle ist für Personen über 18 Jahre also nur noch dann möglich, wenn sie geimpft oder genese und das 3.mal geimpft sind.

• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen den ÜL ihren Schultest vorweisen.
• sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis nachweisen.
Für diesen Personenkreis reicht ein Testnachweis nach § 3 Satz 1 Nr. 3 oder 5 aus:

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