Aktuelles
Mit der Corona-Verordnung vom 16. August ist für den Sport in allen Sportstätten (in Innenbereichen) ein 3G-Nachweis erforderlich! Es gilt die 3G-Regel - geimpft, genesen, getestet. Nur unter diesen Voraussetzungen darf die Halle betreten und Sport ausgeübt werden.
Als Nachweise gelten:
-Ein vollständiger Impfnachweis im Original (Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben.)
-Der Nachweis über eine vollständige Genesung. (Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.)
-Ein negativer Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden). Auszug aus den FAQ der Corona-VO BaWü:
-Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
-Bei Schülerin oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises.
!!!!Mit der Buchung und anschließender Nutzung der Halle versichern Sie ausdrücklich, dass Sie und auch Ihre Mitspieler/innen die 3G Regeln einhalten!!!!