Aktuelles
Warum wir die Haftung beschränken müssen!!!
Liebe Tennisspieler, der Verein Tennishalle Moitzfeld e.V. entstand 2007 aus der Idee heraus, ein Angebot für den Tennissport im Winter zu erhalten, als der vorherige Eigentümer die Tennishalle Moitzfeld GmbH&CoKG die Auseinandersetzung bei der IHK beantragte. Privatkredite und Kredite der NRW Bank sorgten für den Kauf und eine neue Überdachung. Die Sportstättenförderung des Landes NRW ermöglicht aktuell dem Verein, den alten Teppichboden auszutauschen. Dafür mußte aber auch ein neuer Kreditvertrag mit der NRW Bank vereinbart werden. Ein weiterer Lockdown – ohne staatliche Ausgleichszahlungen- würde das Ende des Vereins bedeuten und daher müssen wir ab jetzt immer für eine GRUNDSICHERUNG sorgen. Zur Gewährleistung einer für den Fortbestand des Vereins unverzichtbaren finanziellen Grundsicherung wird die Haftung für den Ausfall im Jahresabonnement (Abo) gebuchter Hallenstunden wie folgt eingeschränkt: Eine Rückzahlung von Hallenmieten, Minderungsrechte, Ansprüche auf Schadenersatz oder eine sonstige Haftung des Vereins für den Ausfall von gebuchten Hallenstunden wegen einer Untersagung der Hallennutzung aufgrund zur Eindämmung einer Covid-19 Pandemie erlassener Gesetze, Verordnungen und/ oder sonstiger behördlicher Anordnungen ist für die Dauer und im Umfang der Untersagung der Hallennutzung ausgeschlossen. Sollten im Abo gebuchte Hallenstunden aus den genannten Gründen nicht genutzt werden können, können diese während der laufenden und kommenden Wintersaison in Zeiten freier Hallenkapazitäten nachgespielt werden. Statt eines Nachspielens können die Nutzungsmieten der so ausgefallenen Hallenstunden im Umfang von 40% auf gebuchte Abo-Hallenstunden der kommenden Wintersaison angerechnet werden. Eine Kombination von Nachspielen und Mietanrechnung ist nicht möglich. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dass Sie Ihre Buchung weiter aufrechterhalten..