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Achtung Neue AGB gelten ab sofort insb. das Thema Rückerstattung beachten

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUR ANMIETUNG VON TENNISHALLENSTUNDEN

Die Allgemeinen Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden des Sportvereins Tennishalle Moitzfeld e.V. (nachfolgend „THM“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem THM und den jeweiligen Mietern der Tennishalle des THM (Festhalle und Aussenplatz). Mit der Buchung und dem Erwerb von Hallenstunden im Abonnement und/oder der Buchung von Einzelstunden gelten diese Bedingungen als vereinbart. PLATZVERGABE Die Vergabe und Zuteilung der einzelnen von den Mietern gebuchten Tennishallenplätze erfolgt durch den THM. Der THM behält sich vor, die zugeteilten Plätze während der jeweiligen Laufzeit des Vertrages zu ändern und/oder die zugeteilten Plätze für besondere Zwecke (z.B. Turniere, notwendige Reparaturen, Säuberung der Halle, etc.) gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete oder Vergabe von Ersatzzeiten in Anspruch zu nehmen. Die Miete ist auch dann fällig, wenn gemietete Stunden infolge der Verhinderung des Mieters (z.B. Krankheit, Urlaub) nicht in Anspruch genommen werden können. KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGES Eine ordentliche Kündigung des Hallenmietvertrages durch den Mieter ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Vertrages über die gebuchten Hallenstunden ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform. Mit der Buchung von Hallenstunden erkennen die Mieter die nachfolgende Hallenordnung in der jeweils aktuellen Fassung an. HAFTUNG Eine Haftung des Vereins für Schäden der Mieter, Mitspieler und Besucher bei Unfällen, Verlust, Diebstahl, Personen-, Sach- und Vermögensschäden innerhalb und außerhalb der Tennishalle, auf dem Vereinsgelände, im Vereinshaus, insbesondere den Umkleiden und Duschen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Rückzahlung von Hallenmieten, Minderungsrechte, Ansprüche auf Schadenersatz oder eine sonstige Haftung des Vereins für den Ausfall von gebuchten Hallenstunden wegen einer Untersagung der Hallennutzung aufgrund zur Eindämmung einer Covid-19 Pandemie erlassener Gesetze, Verordnungen und/ oder sonstiger behördlicher Anordnungen ist für die Dauer und im Umfang der Untersagung der Hallennutzung ausgeschlossen. Eine Mietpreisminderung- oder Erstattung, Schadenersatzansprüche oder eine sonstige Haftung des Vereins infolge zeitweiligen Energieausfalls, in Fällen höherer Gewalt, insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen und Seuchen ist ausgeschlossen. Der Verein ist für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Bereitstellung der gebuchten Tennishallenplätze befreit. Anordnungen oder Regelungen des Vorstandes im Hinblick auf Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus, ist unbedingt Folge zu leisten. 2

 

ergänzende HALLENORDNUNG

Die Tennishalle kann grundsätzlich nur zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden und steht den Mitgliedern und Gästen vorbehaltlich der Sonderregelungen in den Wintermonaten und nach Maßgabe diese Hallenordnung wie folgt für den Spielbetrieb zur Verfügung.

Anordnungen oder Regelungen des Vorstandes im Hinblick auf Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus, ist unbedingt Folge zu leisten und werden am Eingang ausgehängt bzw. hier bekanntgegeben.

1. montags bis freitags zwischen 7:00 und 23:00 Uhr samstags zwischen 8:00 und 23:00 Uhr sonntags zwischen 8:00 und 23:00 Uhr

2. Zum Ende der Spielzeit sind die Tennisplätze von den Spielern zu verlassen und zwar ohne andere Spieler zu stören. Beim Aussenplatz ist 5 Minuten vor Ende der Spielzeit der Platz abzuziehen. Anschließend sind die Linien zu kehren. Gegebenenfalls ist der Platz vor und nach dem Spielen zu bewässern.

3. Auf dem Aussenplatz darf nur mit Tennisschuhen für Sandplätze und entsprechender Tenniskleidung gespielt werden.

4. In der Festhalle darf nur mit profillosen, sauberen und hellen Tennisschuhen, die üblicherweise auch auf den Teppichböden getragen werden – also weder Sportschuhe mit gerillten Sohlen noch Allroundschuhe mit Zacken oder Sägeprofilsohlen, gespielt werden.

5. Vor dem Betreten der Tennisplätze in der Festhalle sind die Schuhe im Umkleidebereich zu wechseln Die profillosen Hallenschuhe müssen sauber sein.

6. Das Rauchen in den Hallen sowie das Mitnehmen von Gläsern ist nicht gestattet.

7. Das Mitbringen von Getränken mit Ausnahme von klarem Wasser ist nicht gestattet.

8. Ebenso ist das Mitbringen von Speisen gleich welcher Art, mit Ausnahme eines Energieriegels ohne Schokoladenanteile, eines Apfels oder einer Banane, nicht gestattet.

9. Ebenso ist das Mitbringen von Tieren nicht gestattet.

10. Das Licht in der Festhalle schaltet sich 10 Minuten nach Spielzeit ab, soweit keine nachfolgenden Spieler/Innen den Platz gemietet haben.

11. Das Spiel in der Halle ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die entsprechende Hallenstunde angemietet und bezahlt wurde. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Hallenmiete, wenn die angemietete Stunde nicht wahrgenommen werden kann, sofern der Ausfall der Hallenstunde nicht auf Gründen beruht, welche der Verein zu vertreten hat.

12. Bei Überschreitung der angemieteten Spielzeit behält sich der Verein die Nachforderung des Hallenentgelts für die zusätzlich in Anspruch genommene Spielzeit vor.

13. Der Platz ist nicht vor Beginn der Stunde zu betreten und pünktlich zum Ende der Stunde zu verlassen. Maßgebend für Spielbeginn und –ende ist die Uhr innerhalb der Tennishalle.

14. Die Notausgänge der Festhalle befinden sich an der jeweiligen Seiten. Die darin befindlichen Türen sind mit Panikschlössern versehen und lassen sich deshalb von innen stets öffnen. Sie dürfen nur bei Gefahr benutzt werden.

15. Die Benutzung der Tennishallen geschieht auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Mieters. Für abhanden gekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

16. Den Anweisungen der zuständigen Vorstandsmitglieder sowie des Platz- bzw. Hallenwartes ist unbedingt Folge zu leisten.

17. Der Mieter des Platzes bzw. jeder einzelne Benutzer haftet in vollem Umfang für von ihm verursachte Beschädigungen, Verunreinigungen oder Schäden an den Baulichkeiten, an Einrichtungsgegenständen und an Geräten, soweit es sich nicht um normalen Verschleiß oder um Materialfehler handelt.

18. Schäden und Verunreinigungen sind dem Platz. bzw. Hallenwartes oder dem Vordtand der THM unverzüglich anzuzeigen

19.

·       Zur Gewährleistung einer für den Fortbestand des Vereins unverzichtbaren finanziellen Grundsicherung wird die Haftung für den Ausfall im Jahresabonnement (Abo) gebuchter Hallenstunden wie folgt eingeschränkt:

 

·       Eine Rückzahlung von Hallenmieten, Minderungsrechte, Ansprüche auf Schadenersatz oder eine sonstige Haftung des Vereins für den Ausfall von gebuchten Hallenstunden wegen einer Untersagung der Hallennutzung aufgrund zur Eindämmung einer Covid-19 Pandemie erlassener Gesetze, Verordnungen und/ oder sonstiger behördlicher Anordnungen ist für die Dauer und im Umfang der Untersagung der Hallennutzung  ausgeschlossen.

 

·       Sollten im Abo gebuchte Hallenstunden aus den genannten Gründen nicht genutzt werden können, können diese während der laufenden und kommenden Wintersaison in Zeiten freier Hallenkapazitäten nachgespielt werden. 

 

·       Statt eines Nachspielens können die Nutzungsmieten der so ausgefallenen Hallenstunden im Umfang von 40% auf gebuchte Abo-Hallenstunden der kommenden Wintersaison angerechnet werden. 
Eine Kombination von Nachspielen und Mietanrechnung ist nicht möglich.

 

 

 

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