Aktuelles
Winterhallensaison 2020/21
Die neue Winterhallensaion beginnt am 28. September 2020 unter Berücksichtigung der Corona bedingten Hygieneregeln. ALLGEMEIN: • In der Tennishalle gilt der Mindestabstand von 1,5 m. • Beim Sportbetrieb kann der Mindestabstand vorrübergehend ausgesetzt werden. • Beim Betreten und Verlassen der Halle ist auf die Handhygiene zu achten. • Maskenpflicht gilt in der Tennishalle nicht, wir empfehlen dennoch das Tragen einer Maske in allen Räumlichkeiten, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. • Pro Spielfeld sind maximal 20 Personen erlaubt. • Ein Gruppenwechsel erfolgt mit möglichst viel zeitlichem und räumlichen Abstand. • Es dürfen sich max. 60 Personen zeitgleich in der Tennishalle befinden. • Für einen fairen Umgang miteinander ist die Nutzung der Tennishalle zeitlich einzugrenzen. Die Hygiene- & Verhaltensregeln werden durch Beschilderungen vorgegeben. • Bei nicht Einhaltung der Regeln kann ein Ausschluss durch den Vereinsvorstand erfolgen. EINZELBUCHER & ABONNENTEN • Die buchende Person ist für die Trainings- & Spielgruppe verantwortlich. • Die Buchung ist wahrheitsgemäß und vollständig durchzuführen. • Für die Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten müssen alle Mitspieler die relevanten Kontaktdaten angeben (Vor-, Nachname, Anschrift oder E-Mail-Adresse). • Diese Angaben sind sowohl von Einzelbuchern und von Abonnenten zu tätigen. UMKLEIDE, TOILETTEN & DUSCHEN • Maximal eine Person darf sich in einer Toilette aufhalten. • In den Umkleiden (Duschen) dürfen sich maximal 3 (2) Personen aufhalten. • In den Duschen dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten. • Es wird empfohlen bereits in Sportklamotten in die Tennishalle zu kommen. Aufenthalt in den Umkleiden ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. • Der Umkleidetrakt wird regelmäßig gereinigt (Ablageflächen, Handgriffe, etc.). TEILNAHMEBESCHRÄNKUNG | gem. § 7 CoronaVO (01. Juli 2020) • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen und mit ärztlichem Attest die Tennishalle betreten. • Sollte diese Person bereits vor Diagnose am Sportbetrieb teilgenommen haben, dann wird die Trainingsgruppe inkl. Trainer/in bis zum Testergebnis vom Sportbetrieb ausgeschlossen. • Ausschluss von Personen, die im Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen. • Teilnahmeverbot für Personen die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen. Gez. Tennisvorstand