Nach aktualisierter CoronaSchVO §9 Abs. 1 vom 07. Januar 2021 muss „der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen“ weiterhin bis zum 31. Januar 2021 eingestellt werden.
Aufgrund dessen sehen wir uns gezwungen, den gesamten Vereinsbetrieb, inklusive Hallennutzung, Spielbetrieb und (Förder-)Training weiterhin bis vorerst einschließlich 31. Januar 2020 einzustellen.
Die betreffenden Abos werden ausgesetzt und die Stunden vom 11. Januar 2021 bis zum 31. Januar 2021 dem jeweiligen Buchungskonto als Guthaben in Höhe des Abowertes gutgeschrieben. Die Abos behalten mit Ablauf der verordneten Schließung ihre Gültigkeit und werden anschließend fortgesetzt. Gebuchte Einzelstunden im o.g. Zeitraum werden storniert.
Weiterhin sind hiermit alle Vereinsveranstaltungen bis zum o.g. Datum abgesagt.
Alle darüberhinausgehenden Verträge mit Tennisschulen, etc. sind mit den jeweiligen Vertragspartnern zu klären.
Falls sich Änderungen zu der Verordnung ergeben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren.
Bitte bleiben Sie alle gesund!
Der Vorstand
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-01- 07_coronaschvo_ab_11.01.2021_lesefassung.pdf
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