TC Blau-Weiss Harpen

TC Blau-Weiss Harpen e.V.
Gerther Strasse 225
44805 Bochum

Hallenmanagement
Email: tennishalle@tcbwharpen.de
Mobil: 0175-6226933

Öffnungszeiten

Montag - Montag
07:00 - 24:00 Uhr 

Dienstag - Dienstag
08:00 - 24:00 Uhr 

Mittwoch - Mittwoch
07:00 - 24:00 Uhr 

Donnerstag - Donnerstag
08:00 - 24:00 Uhr 

Freitag - Freitag
07:00 - 24:00 Uhr 

Samstag - Sonntag
08:00 - 24:00 Uhr 


Datenschutz

Aktuelles

Allgemeine Vermietungsbedingungen der Tennishalle Stand 27.8.2015

1. Die nachfolgenden allgemeinen Vermietungsbedingungen für die Tennishalle (AVB) gelten für die Benutzung der Tennishalle im Rahmen der Vermietung durch den TC Blau-Weiss Harpen e.V. ( im weiteren "Vermieter" genannt.). Anderweitige Vereinbarungen, aufgrund derer von den Regelungen dieser AVB abgewichen werden soll, sind schriftlich abzufassen.

2. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AVB verbindlich voraus.

3. Weitere Grundlage der AVB ist die aktuelle Hallennutzungsordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt und auf den Webseiten des Vereins / des Hallenbuchungssystem zugänglich ist.

4. Diese AVB ist für den Bucher im Stand des Vertragsabschlusses gültig und durch Aushang sowie auf der Vereinswebseite bzw. der Webseite für Hallenbuchungen zugänglich.

5. Die Anmietung der Tennishallen-Plätze ist von jedem Mitglied oder Nichtmitglied zu den Konditionen in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste möglich.

6. Die Zeiteinheit der Buchungen beträgt für Einzelstunden jeweils 60 Minuten. Eine Nutzung darüber hinaus wird mit dem vollen Mietpreis in Rechnung gestellt. Abonnements ("Abos") beziehen sich auf eine im festgelegten Saisonzeitraum bestimmten Anzahl von Zeiteinheiten pro Woche.

7. Die Anmietung von Einzelstunden wird durch das eigenhändige Anlegen eines Kundenkontos des Buchers im Hallenbuchungssystem mit allen notwendigen Eingaben ermöglicht. Die Anmietung ist verbindlich und die Bezahlung erfolgt über das SEPA-Lastschriftverfahren. Barzahlung wird nicht unterstützt. Die Lastschrift erfolgt immer im Folgemonat der Buchung(en). Es wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Buchers eine Rechnung übermittelt, wodurch weitere Kosten entstehen können.

8. In Sonderfällen ist für Nichtmitglieder eine Anmietung von Einzelstunden über die Gastronomie mit Barzahlung vor Spielbeginn möglich. Bitte die Öffnungszeiten der Gastronomie beachten! Es besteht kein Anrecht auf diese Buchungsmöglichkeit!

9. Der im Voraus mögliche Buchungszeitraum für Einzelstunden beträgt mindestens 1 Woche und kann bei Notwendigkeit ohne Ankündigung seitens des Vermieter geändert werden. Für Vorbuchungen über einen längeren Zeitraum bitte per Telefon / Email den Hallenmanager kontaktieren.

10. Der Zeitraum für Winter- und Sommerabonnements wird jedes Jahr seitens des Vermieters festgelegt und muss nicht den Zeiträumen der Preisfestlegung für die Vermietung von Einzelstunden entsprechen.

11. Abonnements werden nach schriftlicher Bestätigung des Buchers und durch Anlegen eines Kundenkontos seitens Vermieter oder Bucher im Hallenbuchungssystem mit den notwendigen Stammdaten mittels SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Für die Winterabonnements wird der Betrag frühestens in der ersten Oktoberwoche und für die Sommerabonnements frühestens in der ersten Juniwoche des Buchungszeitraums eingezogen. In Einzelfällen kann auf Anfrage und Bestätigung des Vermieters eine Rechnung zur Zahlung auf ein Konto des Vermieters ermöglicht werden.

12. Abonnementen haben nach Ablauf des Mietzeitraums keinerlei Anspruch auf eine Reservierung des gleichen oder eines anderen Zeitraums in einem folgenden Buchungszeitraum.

13. Stornierungen von Abonnement-Stunden sind über das Kundenkonto des Buchers jederzeit bis 24 Stunden vor dem angemieteten Zeitraum möglich. Der Abonnement erhält eine entsprechende Gutschrift, die er bei Einzelstundenbuchungen benutzen kann. Für Winterabonnements werden sämtlich Guthaben am 1.7. des Folgejahres ohne Ankündigung ersatzlos gelöscht. Guthaben aus Sommerabonnements werden dementsprechend zum 1.12. des Jahres gelöscht.

14. Die Löschung von gekauften Guthaben für Einzelstunden erfolgt immer zum 1.7.des Jahres.

15. Kündigungen von durch den vom Bucher bestätigten Abonnements sind maximal 14 Tage vor Beginn des Nutzungszeitraums möglich.

16. Stornierungen von Einzelstunden sind maximal 24 Stunden vor Nutzungsbeginn möglich.

17. Online-Buchungen haben Vorrang gegenüber allen anderen Buchungsprozessen.

18. Der Vermieter behält sich vor, nach zeitgerechter Vorankündigung des Buchers Einzelstunden oder einzelne Abonnement-Stunden für eigene Veranstaltungen gegen entsprechenden Ausgleich in Form eines Guthabens zu nutzen.

19. Der Vermieter haftet nicht bei Nutzungsausfall durch höhere Gewalt.

20. Der Gerichtsstand ist Bochum.

21. Sollte es aufgrund der Verletzung dieser AVB notwendig sein, kann der Vermieter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Tennishalle ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises (gilt auch für Abonnements) sowie weitergehend Hausverbot erteilen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Entgelte für die ausgeschlossene Nutzung besteht nicht.

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