Aktuelles

Neue Zugangsregeln ab 24.11.2021 ! 2G +!

Liebe Mitglieder, Abonnenten und Kunden der Teppichhalle des TCH !

Die Vereinsführung, bzw. die Betreiber unserer Tennishallen sind behördlich dazu verpflichtet, den Impf-bzw. Teststatus der Hallenbenutzer regelmäßig zu kontrollieren und werden das auch tun.

Wir bitten Sie daher, bei Nutzung der Hallen einen Impfnachweis, einen Lichtbildausweis und einen Nachweis über einen Schnelltest (höchstens 24 Std. alt) oder PCR-Test (höchstens 48 Std alt), bereitzuhalten. Wer einen mitgebrachten Selbsttest vor Ort durchführen will, muss den Testverlauf (!) von einer in der Halle anwesenden Person dokumentieren lassen.

Im Hinblick auf einige Anfragen von Abonnenten, die unter den gegenwärtigen Auflagen ihr ABO aussetzen möchten, verweisen wir auf folgende Ausführungen des BTV/BLSV.

„In der jetzigen Situation liegt es nicht am Anlagenbetreiber, wenn der Spieler nicht spielen kann, weil er nicht geimpft oder genesen ist, sondern am Spieler selbst. Die Unmöglichkeit, die Leistung in Anspruch zu nehmen, ist also vom Spieler und nicht vom Anlagenbetreiber zu vertreten. Insoweit vertritt der BLSV Rechtsservice die Auffassung, dass der Spieler bezahlen muss, bzw. keinen Anspruch auf Rückvergütung hat.“

(Erläuterungen des BTV zur aktuellen Corona-Situation)

Wir bedauern die Umstände sehr und hoffen, dass Sie trotz allem dem Tennisspiel noch etwas Spaß abgewinnen können.

Ihr TCH-Team

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