Aktuelles

Keine Einschränkungen mehr

Vor diesem Hintergrund wird mit Inkrafttreten zum 3. April 2022 (Sonntag) eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen, die bis einschließlich 30. April 2022, also für vier Wochen, gilt und den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft. Das bedeutet:

  • Es wird keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten geben.
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

 

Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:

  • Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
  • Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
  • Durchfall
  • Geruchs- oder Geschmacksverlust
  • Unterliegen einer Quarantänemaßnahme

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