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Geschäfts- und Spielbedingungen

Geschäfts- und Spielbedingungen
Tennishalle des TC Grün-Weiss Baden-Baden e.V.

I. Allgemeine Benutzungsvorschriften

Die Geschäfts- und Spielbedingungen gelten für die Benutzung der gesamten Tennisanlage. Mit Betreten der Tennishalle, womit das gesamte Gebäude der Tennisanlage zu verstehen ist, werden diese wirksam. Die Tennisplätze dürfen nur zur Ausübung des Tennissports unter Beachtung der allgemein anerkannten Sportregeln benutzt werden. Alle Einrichtungen der Tennishalle sind schonend und funktionsgerecht zu behandeln. Ein Hallenplatz darf von maximal 4 Spielern bespielt werden (Ausnahme Trainer). Die Hallenplätze dürfen nur in Sportkleidung und mit geeigneten Tennisschulen betreten werden. Tennisschuhe, die bereits auf Ascheplätzen oder anderer Weise benutzt wurden, dürfen nicht benutzt werden.
Jeder hat sich in der Tennishalle so zu verhalten, dass andere Gäste nicht gestört werden. Laufende Ballwechsel sind beim Betreten des Platzes abzuwarten. Das Betreten der Plätze ist erst eine Minute vor Spielbeginn erlaubt. Wertgegenstände sollten nicht in den Umkleideräumen abgelegt werden, da für diese keine Haftung übernommen wird. Das Rauchen in der gesamten Tennishalle ist untersagt. Auf den Tennisplätzen ist das Essen untersagt. Trinken aus wieder verschließbaren Flaschen (kein Glas) wird geduldet. Das Mitbringen und Verbleiben von Tieren ist nicht gestattet.
 

II. Buchungen

1. Spielberechtigung

Zur Benutzung der Anlage ist nur derjenige berechtigt, der im Rahmen der nachstehenden und vom Vermieter angebotenen Regelungen eine verbindliche Buchung vorgenommen hat.

a) Abonnementbuchungen
Diese müssen schriftlich erfolgen. Hierbei gilt die Preisliste. Die Miete ist für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses im Voraus zu bezahlen, spätestens jedoch zum auf dem Vertrag angegebenen Termin. Dem Mieter wird als Bestätigung seines gebuchten Abonnements ein Mietvertrag übersandt. Erst nach Eingang des Mietpreises ist der Mieter zum Spielen berechtigt.  Ein eigenmächtiger Wechsel auf einen anderen als im Vertrag benannten Platz ist untersagt. Der Abonnementvertrag kann nicht gekündigt werden. Ist der Abonnent zur Wahrnehmung seiner Stunde nicht in der Lage, erfolgt keine Rückerstattung der Platzgebühr.
Der Zutritt zur Tennishalle ist elektronisch gesichert. Jeder Abonnent erhält einen Zugangscode. Diese ermöglicht den Zutritt zur Halle 20 Minuten vor und bis zu 20 Minuten nach der gebuchten Stunde. Der Hallenplatz selbst darf erst zu Beginn der gebuchten Stunde betreten werden.

b) Einzelbuchungen
Einzelbuchungen sind über das Internet möglich. Der Mieter erhält eine Bestätigung, mit der die Buchung wirksam wird. Der Mieter erhält einen Zugangscode, für den die Bedingungen gelten wie für einen Abonnenten (II.1.a). Die Bezahlung der Einzelbuchung erfolgt per Lastschrift vom Konto des Mieters. Einzelstunden können bis zu 48 h vor der gebuchten Stunde kostenfrei storniert werden. Der Code verliert hierbei seine Gültigkeit.

c) Betreiber Blockierung
Aus internen Gründen (Reparatur, Turnier etc.) behält sich der Vermieter vor, die zugeteilten Platznummern oder Spielzeiten, auch bei Abonnenten, zu ändern oder abzusagen. Der Mieter, auch der Abonnent, erhält die Möglichkeit, abgesagte Stunden innerhalb der Saison nachzuspielen.

d) Die Trainertätigkeit ist nur mit besonderer Genehmigung des Vermieters erlaubt.

2. Öffnungs- und Spielzeiten

Der Zutritt zur Tennishalle ist ganztägig von 7.00 bis 24.00 Uhr für den Spielbetrieb möglich. Die Spielstunde umfasst 60 Minuten. Maßgebend für den Beginn und Ende der Spielzeit sind die Anlagenuhren. Bei unberechtigtem Bespielen von ungenutzten Plätzen und beim Weiterspielen nach Ende der bezahlten Spielzeit ist vom Benutzer der volle Einzelstundenpreis unabhängig von der Benutzungsdauer zu zahlen.

3. Notausgangstüren

Die Notausgangstüren auf den beiden Seiten der Halle sind verschlossen zu halten. Es handelt sich hierbei weder um Ein- noch um Ausgänge.

III. Haftung und Zuwiderhandlungen

 

1. Hausrecht

Der Vermieter und dessen Bevollmächtigte üben das Hausrecht aus.

2. Haftung

Die Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern, Sach- und Vermögensschäden sowie Verlusten jeder Art, ist insoweit ausgeschlossen, wie die gesetzlichen Regelungen dies zulassen.
Der Vermieter ist insbesondere nicht zur Mietminderung oder zum Schadensersatz verpflichtet, es sei denn, er hat den Haftungsgrund wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten.
Der Mieter und deren Mitspieler sind verpflichtet, von ihnen festgestellte Mängel der  benutzten Anlagen oder selbst verursachte Schäden unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die auf Verhaltensweisen der Mieter untereinander ursächlich beruhen, besteht nicht.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung, soweit dies gesetzlich zulässig ist, für Verlust von Kleidung, Ausrüstung, Wertgegenständen, Personen- und Sachschäden innerhalb und außerhalb der Anlage, auch nicht auf Parkplätzen und Zufahrten.
Der Vermieter übernimmt keine Verwahrungspflicht für liegen gebliebene Gegenstände und sonstige Fundsachen aller Art.
Für durch höhere Gewalt auftretende Schäden oder Ereignisse jedweder Art haftet der Vermieter nicht.  Kann die Tennishalle aufgrund derartiger Vorkommnisse nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden, haftet der Vermieter ebenfalls nicht.

Die Benutzer der Einrichtungen sind für die durch sie schuldhaft verursachten Schäden verantwortlich.

3. Zuwiderhandlungen

Das Öffnen der Notausgangstüren zieht eine kostenpflichtige Verwarnung in Höhe von 50 € nach sich, soweit beim Öffnen kein Notfall vorlag.

Die Verletzung der Geschäfts- und Spielbedingungen hat den Ausschluss von der Hallenbenutzung, ohne Befreiung von der Zahlungsverpflichtung der Abonnement- und Einzelmiete zur Folge und führt zum Hausverbot. Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Miete für noch nicht gespielte Stunden besteht in diesem Fall nicht.
Auch gegen Besucher kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Die Geltendmachung von Schadensersatz und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.

IV. Allgemeine Geltungsregeln

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäfts- und Spielbedingungen rechtsunwirksam sein oder nicht angewendet werden können, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Stattdessen gelten Regelungen, die dem beabsichtigten, rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

 

Gerichtsstand ist Baden-Baden
aktualisierte Version 1.6.2015

 

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