Aktuelles

ab dem 23.02.2022 gilt für den Sportbetrieb beim PSK die 3G-Regel - geimpft, genesen oder getestet

Sehr geehrte Abonnent*innen und Spieler*innen,

unsere Landesregierung hat mit Stand 23.02.2022 eine weitere Aktualisierung der Corona Verordnung umgesetzt: Wir sind nun in der Warnstufe.

Neu/wichtig:
- Sport innen 3G / außen 3G
- 3G bedeutet: geimpft, genesen oder getestet. Eine vollständige Immunisierung gilt 9 Monate lang und eine vollständige Genesung gilt 3 Monate lang. Johnson&Johnson wird nicht mehr als vollständige Impfung akzeptiert. Ein negativer Testnachweis ist von einem Testzentrum zu erbringen – keine Selbsttests.
- Impf-, Genesenen-, und Testnachweis in digitaler Form auslesbar + Ausweisdokument
- Außerhalb des Sporttreibens FFP2 Maskenpflicht (oder vergleichbar) → Toilettengang, Innenräume,
Umkleiden, etc…
- Absonderungspflichten BW: CoronaVO Absonderung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Wegfall der Dokumentationspflicht. Da es sinnvoll ist diese weiterzuführen, um mögliche Infektionsketten schnell zu unterbrechen, bitte ich um Fortführung der Dokumentation.

Mit sportlichen Grüßen

Beate Brockerhoff
Mitglied des Aufsichtsrates

Post Südstadt Karlsruhe e.V.

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