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Hallenordnung und Nutzungsbedingungen

Diese Hallenordung und die Nutzungsbedingungen dienen der rechtlichen Klarstellung des Vertragsverhältnisses, der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Tennis-, Badminton-, Eventhalle sowie aller Nebeneinrichtungen. Sie sind für jeden Besucher und Nutzer verbindlich und wird von diesen, mit dem Betreten des Objektes anerkannt. Jeder Besucher und Nutzer des Sportparks hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gestört oder belästigt werden. Jeder Besucher und Nutzer ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt. Das Personal des Sportparks sowie im Auftrag von Veranstaltern tätige Ordnungskräfte setzen die Sportpark-Ordnung gegenüber jedem Besucher und Nutzer durch. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die gegen die Hallenordnung bereits verstoßen haben, können ohne Rückerstattung der geleisteten Platzmiete von der Nutzung des Sportparks ausgeschlossen werden. Geltungsbereich, Nutzungs- und Anwesenheitsrecht Die Nutzung der Hallen des Sportparks ist nur im Rahmen einer Nutzungsvereinbarung mit dem Sportpark gestattet. Berechtigte Nutzer haben danach während der Nutzungszeit und für den vereinbarten Nutzungszweck das Recht, Gästen und Zuschauern den Zutritt zu den hierfür vorgesehenen Bereichen zu gestatten. Hierbei haftet der berechtigte Nutzer für die Gäste und Zuschauer, deren Zutritt er gestattet. Als Gestattung zählt hierbei auch jede Anwesenheit, gegen die vom berechtigten Nutzer nicht vorgegangen wird. Sonstigen Dritten sind weder Benutzung noch Anwesenheit in der Tennis-, Badminton- und Event-Halle gestattet. Auf Aufforderung eines berechtigten Nutzers oder des Hallenwarts hat jeder Dritte unverzüglich die vorgenannten Hallen zu verlassen. 1. Betriebs­, Öffnungs-, Nutzungszeiten und -regelungen, a) Die Betriebs­ und Öffnungszeiten werden vom Sportpark festgelegt. Maßgebend für Spielanfang und Spielende sind die Uhren in der Tennishalle und der Badmintonhalle. b) Die Einrichtungen des Sportparks sind spätestens bis zum Ende der Betriebs-/Öffnungszeiten zu verlassen. c) Sollten verbandssportliche Ereignisse (z.B. Punktspiele) eine Überschreitung der Nutzungszeiten erfordern, sind die Einrichtungen durch Besucher und Gäste unverzüglich und durch die Sportler binnen 20 Minuten nach Ende des Sportereignisses zu verlassen. Jegliche Lärmbelästigung der Anwohner ist zu vermeiden. d) Die Tennis-, Badminton- und Eventuhalle werden turnusgemäß bis zu zwei Wochen im Kalenderjahr zu Grundreinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen. Der genaue Termin wird durch Aushang im Eingangsbereich des Sportparks bekannt gegeben. In gleicher Weise kann bei dringlichen sofortigen Wartungsarbeiten oder Gefahren eine Sperrung der Einrichtungen des Sportparks erfolgen. e) Das Mitbringen von Tieren in die Tennis-, Badminton-, Eventhalle sowie in die Umkleide- und Duschräume ist nicht gestattet. f) Um eine Störung des Spielbetriebs zu vermeiden und wegen evtl. Unfallgefahr ist der Zutritt zu den Hallenplätzen grundsätzlich nur Spielern gestattet. Der Eintritt in die Halle zur jeweiligen Spielstunde soll "1 Minute vorher" nicht überschreiten. g) Rauchen ist im Innenbereich ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen können zu einem sofortigen Hausverbot führen. h) In den Sporthallen ist, bis auf Wasser, jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Der Nutzer haftet für etwaige Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hallenordnung entstehen. Im Wiederholungsfalle sowie insbesondere bei schwerwiegenden Fällen können Hallenbenutzer von jedem weiteren Spielbetrieb und vom Betreten der Hallen ausgeschlossen werden. 2. Einzelplatzbuchungen Tennis-, Badmintonhalle a) Nur volljährige Personen können Buchungen auf eigene Rechnung vornehmen. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. b) Die Plätze können im stündlichen Rhythmus gemietet werden. Die Buchung ist für den Nutzer verbindlich. c) Die Zahlung der gebuchten Stunde/n erfolgt per Überweisung oder Barzahlung oder aus Kundenguthaben. Rückzahlungen aus stornierten Buchungen erfolgen automatisch auf das Guthabenkonto. 3. Dauerplatzbuchungen Tennis-, Badmintonhalle a) Dauerbuchungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung. Minderjährige benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. b) Im Falle von Dauerbuchungen findet eine Mieterstattung nicht statt, wenn der Dauerbucher durch einen in seiner Person liegenden Grund (Urlaub, Krankheit, beruflich bedingte Ortsabwesenheit usw.) an der Ausübung der Nutzung des ihm zustehenden Tennis-/Badmintonplatzes gehindert wird. Der Dauerbucher hat das Recht, den Platz im Falle seiner Verhinderung durch andere, von ihm zu bestimmende Personen nutzen zu lassen, soweit diese Personen sich an den Rahmen der dem Dauerbucher eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten halten. Der Mieter haftet für die Einhaltung der „Hallenordnung und Nutzungsbedingungen“ durch diese Personen. Der Dauerbucher kann im Falle seiner dauernden Verhinderung (z.B. Krankheit etc.) den gemieteten Platz im Voraus zur Weitervermietung freigeben. Bei erfolgreicher Weitervermietung erhält der Dauerbucher eine Kundengutschrift auf sein Guthabenkonto. 4. Guthabenkonten Jedem Einzel-/Dauerbucher steht ein Guthabenkonto zur Verfügung. Einzahlungen auf dieses Konto erfolgen durch Überweisungen auf das Konto der Hausbrauerei Alter Bahnhof GmbH bei der Sparkasse Karlsruhe, Kontonummer 226 654 42, BLZ 660 501 01 (Verwendungszweck: Guthabenkonto, Name, Vorname und/oder Kundennummer), durch Paybackzahlung im Onlinebuchungssystem, durch Barzahlungen an einen Vertreter des Sportparks oder Gutschriften aus Freigaben/Storni von Hallenstunden. Rücküberweisungen von Guthaben sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich zu beantragen (Ausnahmen: siehe Nr. 3b). 5. Zahlungspflicht a) Gebuchte Stunden verpflichten immer zur Zahlung des Mietpreises für diese Stunde/n. Der Mieter hat die Möglichkeit, gebuchte Einzelstunde/n bei Verhinderung ohne weitere Begründung jederzeit bis 1 Tag vor Beginn der Stunde zu stornieren (Regelungen für Dauernutzer siehe oben) b) Mietbeiträge können nicht zurückverlangt werden, wenn Stunden aus Gründen ausfallen müssen, die der Sportpark nicht zu vertreten hat. Ebenso besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Miete oder Einräumung von Nachholstunden, wenn der Mieter von ihm gebuchte Stunden ausfallen lässt. Der Sportpark ist aber ­auf freiwilliger Basis­ grundsätzlich bereit, eine Gutschrift auf dem Guthabenkonto vorzunehmen, wenn der Mieter seinen gemieteten Platz im Voraus freigegeben hat und der Platz anderweitig vermietet werden kann. Eine Gutschrift auf dem Guthabenkonto erfolgt auch dann, wenn gebuchte Stunden vom Sportpark wegen eines Turniers etc. gestrichen/verschoben werden müssen. 6. Platzmiete und Fälligkeit a) Die Platzpreise sowie sonstige Entgelte ergeben sich aus der aktuellen Preisliste bzw. dem geschlossenen Mietvertrag. Mietbeiträge für Einzelbuchungen sind sofort und für Dauerbuchungen 10 Tage nach Vertragsabschluss bar, durch Paybackzahlung oder durch Überweisung zu begleichen. Der Sportpark ist berechtigt, die Dauerbuchung zu stornieren, wenn die Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Gegebenenfalls wird hierdurch entstandener Schaden z.B. durch Leerstand der Plätze beim Mieter geltend gemacht. b) Sollten fällige Rechnungsbeträge trotz schriftlicher Mahnung des Sportparks nicht oder nicht vollständig bezahlt worden sein, so wird der Sportpark bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände dem Mieter die Benutzung der Tennis-/ Badmintoneinrichtungen untersagen. 7. Haftung, Schadenersatz a) Der Sportpark haftet nicht für Ausfälle der Platznutzungsmöglichkeiten, sofern sie nicht auf Umstände zurückzuführen sind, die im Einflussbereich des Sportparks liegen. b) Bei Benutzung sämtlicher Einrichtungen des Sportparks einschließlich der Parkplätze, haftet der Sportpark nicht für selbstverschuldete Unfälle der Nutzer oder der Besucher. Im Übrigen haftet der Sportpark nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für das Versagen technischer Anlagen, Betriebsstörungen oder sonstige die Hallen beeinträchtigende Ereignisse haftet der Sportpark nicht. Soweit die Haftung des Sportparks ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. c) Für Geld oder sonstige Wertsachen, die mit der Kleidung in den Umkleidekabinen oder in den Hallen belassen werden, übernimmt der Sportpark keine Haftung. d) Ersatzansprüche von Gästen gegen den Sportpark sind nur dann wirksam geltend gemacht, wenn eingetretene Schäden und Verletzungen einem Vertreter des Sportparks unverzüglich gemeldet und von diesem protokolliert werden. Die Beweislast trägt der Geschädigte. e) Beschädigungen und Verunreinigungen der Einrichtung und der Anlagen des Sportparks verpflichten zum Ersatz des Schadens bzw. zur Erstattung der Reinigungskosten. Eltern haften für ihre Kinder. f) Nutzer, Gäste und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Personen und Sachen weder gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Der Nutzer haftet für alle vom Nutzer, dessen Mitgliedern, Gästen oder Zuschauern zu vertretende Schäden an Gebäuden und Einrichtungen des Sportparks. Gleiches gilt für vermeidbare Belästigungen. Soweit die bestehende Pflicht zur unverzüglichen Anzeige erkannter Schäden verletzt wird, haftet der Nutzer und dessen Übungsleiter/Verantwortlicher für den hieraus entstehenden Schaden, insbesondere wenn sich aufgrund verspäteter Schadensfeststellung der Verursacher nicht oder nicht sicher feststellen lässt. 8. Spielbetrieb a) Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet ausschließlich der Sportpark. Der Sportpark hat das Recht, dem Nutzer anstelle des ursprünglich zugeteilten Platzes im Einzelfall einen anderen Platz zuzuweisen. Im Falle einer Dauerbuchung hat der Sportpark darüber hinaus das Recht, mit einer Kündigungsfristvon14 Tagen, das Platzmietverhältnis aufzukündigen. Der Sportpark ist verpflichtet, dem Nutzer in diesem Falle anteilig für die entfallende Nutzungszeit die Miete zu erstatten. b) Die Tennis-, und Badmintonhalle darf nur in Sportkleidung und nur in sauberen, nicht abfärbenden Hallensportschuhen (helle Sohle) zum festgesetzten Termin betreten werden. Für das Wechseln der Kleidung sind die Umkleideräume zu benutzen. c) Die Hallen, Umkleide­ und Duschräume sind in sauberem Zustand zu verlassen. d) Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverbot, in besonderen Fällen kann ein zeitlich befristetes sowie ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Mietbeitrags. 9. Aufsicht bei Kindern a) Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Der Sportpark kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr/e Kind/er pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainerin Folge leisten müssen. Der Sportpark übernimmt keine Haftung, insbesondere dann nicht, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. b) Der Sportpark behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Eltern willigen ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss bis es abgeholt wird. 10. Fotos Mit Betreten der Tennis-, Badminton- und Squash-Halle des Sportparks erklärt sich jeder Nutzer und Gast einverstanden, jederzeit fotografiert werden zu können. Ebenso erklärt sich jeder Nutzer und Gast damit einverstanden, Fotografien seiner Person in den Kommunikationsmitteln des Sportparks veröffentlicht zu sehen. 11. Videoüberachung Das Objekt wird zu Kontrollzwecken videoüberwacht. Der jeweilige Nutzer erklärt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. 12. Mängelrügen und Gewährleistung Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind dem Sportpark spätestens 24 Stunden nach dem Tag der Spielstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Spiel/Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die erbrachte Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. 13. Evakuierungswege Flure, Türen und Ausgänge sind stets als Evakuierungswege frei zu halten. Wer sich in der Halle aufhält, ob aus Mietvertrag, als Nutzer oder als Gast, haftet für den durch Verletzung dieser Vorschrift entstandenen Schaden. 14. Bedienung der technischen Anlagen Sämtliche technische Anlagen wie Heizung, Lüftung, Elektroanlagen, Beschallung, Brand- und Rauchmeldeanlagen usw. dürfen nur durch das Hallenpersonal bedient werden. 15. Abstellen von Fahrzeugen Fahrräder, Motorfahrzeuge dürfen nicht im Sportpark abgestellt werden, sie sind auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen vor dem Sportpark abzustellen. 16. Dekoration und Werbeanlagen Jegliches Anbringen von Dekorations- oder Werbematerialien ist durch die Hausbrauerei Alter Bahnhof GmbH vorab schriftlich zu genehmigen. Durch die Befestigung dürfen keinerlei Beschädigungen der Einrichtungen des Sportparks oder Beeinträchtigungen des Sportbetriebes entstehen. Sportpark Malsch im Juli 2013

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