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Tennis/Badminton nur mit 3G-Regel

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.02.2022 ist für den Sportbetrieb in Innenbereich ein 3G-Nachweis erforderlich. Es dürfen nur Menschen die geimpft, genesen oder getestet sind den Sportpark betreten bzw. Sport ausüben. Für Personen, die weder einen vollen Impfschutz noch einen Genesenennachweis vorweisen können, ist das Spielen im Sportpark Malsch künftig nur noch mit einem negativen Antigentest (Schnelltest) gestattet, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Schüler*innen können sich weiterhin an den Schulen testen lassen und das dortige Testergebnis (darf nicht älter als 60 Stunden sein) vorzeigen. Des Weiteren besteht generell eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Bitte achten Sie auch weiterhin konsequent auf die Einhaltung des Mindestabstandes, sowie auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen.

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