Schießen nur mit Aufsicht / Aufsichtsberechtigung
Bei uns ist das Schießen auf allen Ständen nur mit Aufsicht bzw. Aufsichtsberechtigung möglich. Der Jagdschein alleine reicht nicht zur Aufsichtsführung. Die Bestätigung muss vor dem Schießen nachgewiesen und während des Schießens mitgeführt werden. Bitte beachten Sie das bei Ihren Buchungen und Ihrem Besuch innerhalb und außerhalb der Öffnungszeiten. Bei Fragen rufen Sie uns bitte vor Ihrem Besuch an, um sicherzustellen, dass Sie bei uns schießen können. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise.
Wir bieten regelmäßig ca. alle 6-8 Wochen Lehrgänge an. Die neuen Termine, werden, sobald sie feststehen, umgehend auf unsere Homepage unter -Aktuelles- veröffentlicht. Bitte schauen Sie dort bei Interesse regelmäßig nach.
Auf dem gesamten Stand gilt die 0,0 Promillegrenze beim Schießen!
Wir bieten regelmäßig ca. alle 6-8 Wochen Lehrgänge an. Die neuen Termine, werden, sobald sie feststehen, umgehend auf unsere Homepage unter -Aktuelles- veröffentlicht. Bitte schauen Sie dort bei Interesse regelmäßig nach.
Auf dem gesamten Stand gilt die 0,0 Promillegrenze beim Schießen!