Dringend - Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts - bitte Petition unterschreiben!
(BMI-Gesetzentwurf vom 9. Januar 2019)!
https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019
DIE AUSWIRKUNGEN DER VOM BUNDESINNENMINISTERIUM (BMI) GEPLANTEN WAFFENRECHTSÄNDERUNG FÜR
SPORTSCHÜTZEN
Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt.
Vicky Ford (MdEP, verantwortlich für die EU-Feuerwaffenrichtlinie) erklärte, dass “die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport eintreten, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Die derzeitige freie Wahl der Ausrüstung, die von den Wettkämpfern in ihren Schießdisziplinen verwendet wird, ist nicht eingeschränkt. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um Schusswaffen, einschließlich Schusswaffen der Kategorie A, die von solchen Sportschützen besessen werden, zu erfassen”.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
BÜRGER / REENACTORS
Das BMI will alle Dekowaffen, Salutwaffen und Nachbauten historischer Waffen registrieren und Salutwaffen komplett verbieten. Diese Waffen haben in Deutschland keine Deliktrelevanz. Die EU-Richtlinie erlaubt Ausnahmen von der Registrierung, sowie den Besitz und Neuerwerb von Salutwaffen für Reenactors und Brauchtumsschützen und Reisen zu Veranstaltungen und Wettkämpfen mit dem Feuerwaffenpass. Das BMI lässt dies nicht zu. Große Magazine obiger Waffen sollen rückwirkend (!) verboten werden, Pfeilabschussgeräte werden meldepflichtig. Altbesitz ist zu registrieren.
Der Bundesrat will den Entwurf noch weiter verschärfen mit bundesweiten Waffenverbotszonen und Ausweitung des Trageverbots bestimmter Messer. Messer (Hieb- und Stichwaffen) wurden von der EU nicht reglementiert.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
SAMMLER
Das BMI enthält keine Ausnahmen vom Magazinverbot bei registrierten Sammlern. Zudem fehlen Möglichkeiten des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
JÄGER
Das geplante Rückwirkungsdatum 31.07.2017 für Altbesitz von künftig neu verbotenen Waffen und Gegenständen, sowie die fehlenden Ausnahmen für Jäger (nicht vorgesehen in der Feuerwaffenrichtlinie) führen zur Konfiszierung legal erworbener Gegenstände. Falls ein rückwirkend verbotener Gegenstand im Besitz eines Jägers ist, kann er seine Zuverlässigkeit verlieren.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
RESERVISTEN
Das BMI sieht keine Ausnahmen für A6/A7-Waffen und deren Magazine vor. Die Bestimmungen der Feuerwaffenrichtlinie über die Genehmigung der nationalen Verteidigung ermöglichen es den Mitgliedstaaten jedoch, Reservisten mit diesen Schusswaffen auszustatten.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
TERRORISTEN (und Kriminelle)
In den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.
Der Entwurf ist nicht geeignet, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
[1] www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20170126BKG59909/revision-of-the-eu-firearms-directive-an-overview
[2] www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html
Begründung
Der Gesetzentwurf des BMI bezieht sich auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853. [1] Diese wurde kurz nach den terroristischen Angriffen von Paris im Januar und November 2015 lanciert und hat diese Ziele:
illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen erschweren
Nachverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus
Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren [2]
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sehen weder bei größeren Magazinen, noch bei Salutwaffen oder antiken Vorderladern und deren Replika eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind keine Straftaten mit entsprechenden hohen Magazinkapazitäten bekannt.
"Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind." (DPolG) [3]
Alle Studien der EU-Kommission kommen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen der EU-Kommission die Kriminalität steigern werden statt diese wirksam zu bekämpfen.[4]
Der Entwurf trifft die falschen Ziele und ist u.E. verfassungswidrig und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
https://www.openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019
DIE AUSWIRKUNGEN DER VOM BUNDESINNENMINISTERIUM (BMI) GEPLANTEN WAFFENRECHTSÄNDERUNG FÜR
SPORTSCHÜTZEN
Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese ausübt.
Vicky Ford (MdEP, verantwortlich für die EU-Feuerwaffenrichtlinie) erklärte, dass “die Genehmigung sowohl für diejenigen gilt, die in den Sport eintreten, als auch für diejenigen, die bereits am Start sind. Die derzeitige freie Wahl der Ausrüstung, die von den Wettkämpfern in ihren Schießdisziplinen verwendet wird, ist nicht eingeschränkt. Um die weitere Teilnahme an internationalen Wettbewerben zu erleichtern, werden die Regeln für den Europäischen Feuerwaffenpass aktualisiert, um Schusswaffen, einschließlich Schusswaffen der Kategorie A, die von solchen Sportschützen besessen werden, zu erfassen”.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
BÜRGER / REENACTORS
Das BMI will alle Dekowaffen, Salutwaffen und Nachbauten historischer Waffen registrieren und Salutwaffen komplett verbieten. Diese Waffen haben in Deutschland keine Deliktrelevanz. Die EU-Richtlinie erlaubt Ausnahmen von der Registrierung, sowie den Besitz und Neuerwerb von Salutwaffen für Reenactors und Brauchtumsschützen und Reisen zu Veranstaltungen und Wettkämpfen mit dem Feuerwaffenpass. Das BMI lässt dies nicht zu. Große Magazine obiger Waffen sollen rückwirkend (!) verboten werden, Pfeilabschussgeräte werden meldepflichtig. Altbesitz ist zu registrieren.
Der Bundesrat will den Entwurf noch weiter verschärfen mit bundesweiten Waffenverbotszonen und Ausweitung des Trageverbots bestimmter Messer. Messer (Hieb- und Stichwaffen) wurden von der EU nicht reglementiert.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
SAMMLER
Das BMI enthält keine Ausnahmen vom Magazinverbot bei registrierten Sammlern. Zudem fehlen Möglichkeiten des Patronentauschs im Ausland für Munitionssammler.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
JÄGER
Das geplante Rückwirkungsdatum 31.07.2017 für Altbesitz von künftig neu verbotenen Waffen und Gegenständen, sowie die fehlenden Ausnahmen für Jäger (nicht vorgesehen in der Feuerwaffenrichtlinie) führen zur Konfiszierung legal erworbener Gegenstände. Falls ein rückwirkend verbotener Gegenstand im Besitz eines Jägers ist, kann er seine Zuverlässigkeit verlieren.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
RESERVISTEN
Das BMI sieht keine Ausnahmen für A6/A7-Waffen und deren Magazine vor. Die Bestimmungen der Feuerwaffenrichtlinie über die Genehmigung der nationalen Verteidigung ermöglichen es den Mitgliedstaaten jedoch, Reservisten mit diesen Schusswaffen auszustatten.
Der Entwurf berücksichtigt in unverhältnismäßiger Weise nicht die Ausnahmen der Feuerwaffenrichtlinie. Deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
TERRORISTEN (und Kriminelle)
In den Stellungnahmen der drei Polizeigewerkschaften wird der gesamte Entwurf der Waffenrechtsänderung als nicht geeignet angesehen, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen.
Der Entwurf ist nicht geeignet, Kriminalität und Terrorismus zu bekämpfen und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.
[1] www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20170126BKG59909/revision-of-the-eu-firearms-directive-an-overview
[2] www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/waffenraend-gesetzes-3-aus-2019.html
Begründung
Der Gesetzentwurf des BMI bezieht sich auf die EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853. [1] Diese wurde kurz nach den terroristischen Angriffen von Paris im Januar und November 2015 lanciert und hat diese Ziele:
illegalen Zugang zu scharfen Schusswaffen erschweren
Nachverfolgung sämtlicher Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus
Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren [2]
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sehen weder bei größeren Magazinen, noch bei Salutwaffen oder antiken Vorderladern und deren Replika eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind keine Straftaten mit entsprechenden hohen Magazinkapazitäten bekannt.
"Weder die bei den Terroranschlägen in Paris und Brüssel, noch die bei dem Amoklauf in München verwendeten Tatwaffen entsprachen den immer schon strengen deutschen Abänderungsnormen, sondern stammten aus Quellen in EU-Staaten, die polizeilich und leider auch allgemein als Staaten mit einem äußerst laxen Waffenrecht bekannt sind." (DPolG) [3]
Alle Studien der EU-Kommission kommen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen der EU-Kommission die Kriminalität steigern werden statt diese wirksam zu bekämpfen.[4]
Der Entwurf trifft die falschen Ziele und ist u.E. verfassungswidrig und deswegen sagen wir NEIN zur Waffenrechtsänderung.