Aktuelles

Corona-Regeln ab 04.12.2021

Unter Beachtung der aktuell geltenden Corona-Verordnungen des Landes BW können wir die Nutzung der Freiluft- Soccerhalle Geislingen ermöglichen. Die Nutzung der Albwerk-Arena erfolgt auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung. Nachzulesen unter: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport

Mit Reservierung, spätestens jedoch mit dem Betreten der Anlage bestätigen Nutzer (unabhängig davon, ob Sie die Anlage als Mieter, Mitspieler, Zuschauer, Besucher oder sonstiger Dritter betreten) die Kenntnisnahme der aktuelle Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. 

 

Hygieneregeln:

  • Die buchende Person ist verpflichtet, alle Teilnehmer*innen der Trainingsgruppe über die Vorgaben zu informieren.
  •  Die Verantwortlichen, Trainer/innen, Übungsleiter/innen und Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Sportschuhe sind erst in der Anlage anzuziehen.
  • Der Zutritt erfolgt nacheinander und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m. Warteschlangen sind zu vermeiden.
  • Beim Betreten und Verlassen der Freilufthalle werden die Hände gründlich gewaschen und/oder mit Desinfektionsmittel desinfiziert. Die Trainer/innen bzw. Übungsleiter/innen (bzw. Personen die die Reservierung vorgenommen hat) kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben.
  • Gästen und Zuschauer/innen ist der Zutritt zum Gelände nicht gestattet.
  • Die markierte Ein- und Ausgangssituation ist einzuhalten.
  • Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben bis auf Weiteres geschlossen
  •  Händeschütteln sowie andere Begrüßungsrituale sind untersagt.
  • Trainings- und Sportgeräte (Ball, Leibchen, Fitnessgeräte) müssen selbst mitgebracht werden und werden von den Teilnehmenden im Anschluss selbst desinfiziert. Eine Weitergabe von Materialien an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit.
  • In der Albwerk-Arena sowie auf dem dazugehörigen Gelände (inkl. Parkflächen und Aufenthaltsbereich) ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten.
  • Nur symptomfreie Personen dürfen sich auf dem Gelände aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf das Gelände nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie bspw. Asthma zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen.

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